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Hilfe-Index Eine Landmacht kann nur eine Hauptsiedlung besitzen. Diese ist zu Anfang die im Besitz befindliche erste Siedlung. Sobald andere Siedlungen im Reich vorhanden sind, können diese jederzeit mit finanziellen Mitteln zur Hauptsiedlung benannt werden. Möglich ist dies mit dem Rathaus, die Kosten dabei richten sich nach der Einwohnerzahl. zurück | weiter |
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